Explosionssicherheit

Ganzheitlicher Ansatz zum Explosionsschutz

Während die Novellierung der BetrSichV im Bezug auf den Explosionsschutz dem ersten Anschein nach erhebliche Neuerungen mit sich bringt, entpuppen sich diese in weiten Teilen als Neustrukturierung und Konkretisierung von bisherigen Aufgaben. Im Bereich der GefStoffV sind nur wenige für den täglichen Betrieb neue Punkte hinzugekommen, während viele Doppelstrukturen im Bereich der Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz eliminiert werden konnten.

Sowohl im Bereich der Konzepterstellung und -überarbeitung als auch bei der Prüfung von Anlagen bietet TÜV NORD InfraChem Fachkompetenz zur Unterstützung der Anlagenbetreiber an.

Dienstleistungen zum Explosionsschutz

Nach dem Lebenszyklus einer Anlage lassen sich die Aufgabenstellungen und die daraus resultierenden Dienstleistungen wie folgt strukturieren:

  • Compliance Check
  • Beratung im Zuge von Genehmigungsverfahren
  • Prüfungen nach §29a BImSchG
  • Unterstützung bei der Erstellung von Explosionsschutzkonzepten
  • Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung von Stoffkenndaten zum Brand- und Explosionsverhalten
  • Unterstützung bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Beratung bei der Herstellung von Ex-Geräten für den Eigenbedarf
  • Unterstützung bei der Erstellung von Prüfkonzepten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Prüfungen
  • Prüfungen zur Explosionssicherheit als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV
  • Nebentätigkeiten mit Einfluss auf die Explosionssicherheit
  • Schadensuntersuchungen
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